§ 1. Geltung:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die gegenüber einem Vertragspartner erbracht werden.
§ 2. Vertragsabschluß:
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn eine schriftliche
Auftragserteilung des Vertragspartners eingegangen ist. Davor werden
keine Leistungen erbracht.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftlichkeit.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines
noch offenen Teiles der Leistung) zurückzutreten:
- wenn Beginn oder Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der
Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer
angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
- wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners
entstanden sind, und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder
Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit
erbringt;
- wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers sind im Falle
des Rücktritts bereits erbrachten (Teil-) Leistungen vertragsgemäß
abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Leistung vom
Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für vom Auftragnehmer
erbrachten Vorbereitungshandlungen.
Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu
verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe
des für den Auftragnehmer entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20
% des Nettoauftragswerts als vereinbart.
§ 3. Pflichten des Vertragspartners:
Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Auswahl aus der
vom Lizenzgeber angebotenen Software; die Benutzung der Software sowie
die damit erzielten Resultate; die Wahrung sämtlicher Rechte des
Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht
einschließlich Recht auf Copyrightvermerk) an der Software und die
Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte.
Dies gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen
verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des
Vertrages aufrecht.
§ 4. Rechteübertragung bei Text- und Bildmaterial:
Überlassene Texte und Bildmaterial bleiben stets Eigentum des Autors.
Für alle übergebenen Materialien, egal welcher Herkunft, gelten
Urheber-, Vertriebs- und Nutzungsrechte.
Der Käufer erwirbt eine Lizenz zur Nutzung von Bildern, Filmen oder
Texten. Das Material ist grundsätzlich nur zur einmaligen
Veröffentlichung und für dem vereinbarten Zweck freigegeben. Die
Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders
angegeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte zu
übertragen.
§ 5. Preise und Zahlung:
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot angeführten Preise.
Zahlung sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bindung
für die Durchführung von Leistungen durch den Auftragnehmer. Bei
Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtlich daraus
entstehende Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen darüber hinaus Mahn-
und Rechtsanwaltspesen zusätzlich zu verrechnen, weiter ist der
Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen bis
zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
In jedem Fall ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen
Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die Einbehaltung von
Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannten
Mängel.
§ 6. Datenschutz und Sicherheit:
Alle Tätigkeiten unterliegen der Geheimhalteverpflichtungen des
Datenschutzgesetzes.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Namen von Kunden auf eine
Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und
Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen
Wunsch des Kunden unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.
§ 7. Software-Bedingungen:
Software im Sinne dieser Bedingungen sind unter einer Lizenz zur
Verfügung gestellte Programme zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur
Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen
und Systemen einschließlich Websites; hierzu gehören auch hierfür
überlassene Softwarespezifikationen.
Alle anderen Rechte an der Software sind dem Lizenzgeber vorbehalten;
ohne dessen schriftliches Einverständnis ist der Vertragspartner daher
insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu
ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der
vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, die
einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere das Urheberrecht, zu
beachten und übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung.
Gerichtsstand ist Berlin. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden
Erklärungen sind nur schriftlich gültig.
Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen
mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu
beauftragen.